Handwerkerbonus 2024/2025: Die wichtigsten Fakten zur Förderaktion

Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). 

Die Beantragung ist seit 15. Juli 2024 online möglich. 

Gefördert werden reine Handwerksleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 angefallen sind.


Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro, 
maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit für das Kalenderjahr 2024 sowie 
maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit für das Kalenderjahr 2025.
Die Betragsgrenzen gelten in beiden Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist.


Welche Kosten werden gefördert?

Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung mindestens 250 € netto (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Ein Förderantrag kann mehrere Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) beinhalten.
Alle Rechnungen in einem Antrag müssen sich auf ein und denselben Wohnsitz beziehen. Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) mit einer ausgewiesenen Arbeitsleistung unter 250 € (ohne Umsatzsteuer) werden für die Berechnung der Förderung nicht berücksichtigt.


Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 online beantragt werden.

Alle Informationen zum Förderprogramm

Förderrichtlinien

Handwerkerbonus beantragen


Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Stubenring 1, A-1010 Wien 
T +43 1 711 00-0