Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe entsprechender Richtlinien einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten.
Anträge können im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2025 gestellt werden. Die Förderung ist einkommensabhängig und die Höhe beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt.
Allen Förderungsnehmer:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular per Post zugestellt.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025 automatisiert.
Um die Gewährung des Heizkostenzuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen ONLINE-Formulars bzw. des Antragsformulars anzusuchen.
Die Antragssteller:innen haben das aktuelle Haushaltseinkommen durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen (aller Personen im gemeinsamen Haushalt) nachzuweisen. Das Online-Formular ist im Internet unter:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heihilfen/hilfswerk/formulare/ abrufbar, liegt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, Tiroler Hilfswerk und bei der Wohnsitzgemeinde auf.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerk, Abteilung Soziales unter der Telefonnummer 0512 / 508 3693 bzw. -7660 gerne zur Verfügung.
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at