Heizkostenzuschuss 2026 vom 1. Mai bis 31. Oktober 2026

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Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2026/2027 nach Maßgabe entsprechender Richtlinien einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten.

Anträge können im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2026 gestellt werden. 


Höhe Heizkostenzuschuss:

Die Förderung ist einkommensabhängig und die Höhe beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.


Allen Förderungsnehmer:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular per Post zugestellt.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich
Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben



Richtlinien zum Heizkostenzuschuss

Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2026.pdf herunterladen (0.51 MB)

Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Eine neuerliche Antragsstellung ist auch bei veränderten Verhältnissen nicht möglich.


Anspruchsberechtigt sind private Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Monatliche Nettoeinkommensgrenze

  • bis 1.435 Euro für alleinstehende Personen,
  • bis 2.265 Euro für zwei Personen,
  • bis 2.665 Euro für drei Personen,
  • bis 2.965 Euro für vier Personen sowie
  • + 300 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person.

Nicht bezugsberechtigt sind unter anderem Personen mit laufender Mindestsicherungs‑ oder Grundversorgungsleistung sowie Bewohner:innen von Wohn‑ und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler:innen- und Student:innenheimen.


Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, wird per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.

Für Haushalte von Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im letzten Jahr erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Antragsformulare erhalten Sie zudem

- online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck



Wo kann ich den Antrag einreichen? 

- online: Nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.

           ONLINE-Antrag

- postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck

- bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (Hauptwohnsitz)


Die Antragssteller:innen haben das aktuelle Haushaltseinkommen durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen (aller Personen im gemeinsamen Haushalt) nachzuweisen. Das Online-Formular ist im Internet unter: 
www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales//heizkostenzuschuss/ abrufbar, liegt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, Tiroler Hilfswerk und bei der Wohnsitzgemeinde auf.



An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

an das Tiroler Hilfswerk, Abteilung Soziales 

- Telefonnummer: 0512 / 508 3693 

- E-Mail-Adresse: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at

- Online-Beratung: Terminvereinbarung unter termin.tirol.gv.at


Tiroler Hilfswerk, Abteilung Soziales