Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, wird per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.
Für Haushalte von Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im letzten Jahr erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Antragsformulare erhalten Sie zudem
- online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck